Investmentfonds genießen einen sehr hohen Schutz. Während etwa das Geld auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten pro Kunde lediglich bis zu 100.000 Euro gesetzlich vor der Zahlungsunfähigkeit eines Instituts abgesichert ist, sind Investmentvermögen als Sondervermögen absolut konkurssicher, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Denn das Fondsvermögen wird als so genanntes Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet. Würde eine Fondsgesellschaft zahlungsunfähig, würde das Geld der Anleger nicht der Konkursmasse zugerechnet.
Damit unterscheiden sich Fonds von vielen anderen Anlageprodukten, bei denen der Sparer ein so genanntes Emittentenrisiko hat. Wird der Herausgeber von Wertpapieren, beispielsweise eines Industrieunternehmens, insolvent, gehen die Anleger leer aus oder erhalten nur einen Teil ihrer Ersparnisse zurück. Bei Fonds wird das Geld der Sparer dagegen auf Sperrkonten bzw. Sperrdepots verwahrt. Auf sie können im Pleitefall weder die Fondsgesellschaft noch deren Gläubiger zugreifen.